zielgerichtet planen
effizient und erfolgreich umsetzen
umfassend profitieren
Qualifizierte Beratung während des gesamten Genehmigungsverfahrens bis zur rechtskräftigen BImSchG-Genehmigung
Ermittlung der UVP-Pflicht und gegebenenfalls Feststellung des Umfangs in einem Scopingtermin zusammen mit der Genehmigungsbehörde
Prüfung, ob das Vorhaben der Störfallverordnung unterliegt und gegebenenfalls die erweiterten Plichten eingehalten werden müssen (u.a. Erstellung eines Sicherheitsberichts)
Festlegung der
für das Genehmigungsverfahren erforderlichen Fachgutachten
(Emissionsausbreitung, Lärm, Boden,
Brandschutz, Ex-Schutz, usw.)
Vorstellung des Projektes bei den Behörden, Abstimmung des Umfangs der Genehmigungsunterlagen, gegebenenfalls Aushandeln von Vereinbarungen bei kritischen Fragestellungen
Erstellung der Antragsunterlagen (beinhaltet Text, Tabellen, Skizzen, Grafiken)
Abklärung von noch offenen Fragen der beteiligten Behörden
Bei Genehmigungsverfahren im förmlichen Verwaltungsverfahren Vorbereitung des Erörterungstermins
Detaillierte Prüfung des Genehmigungsbescheides. Bei Unstimmigkeiten Abklärung mit der Genehmigungsbehörde
Begleitung des Projektes während der Bauphase und Prüfung auf Einhaltung von Auflagen und Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides